Die Vergabe des Konrad-Händel-Stiftungspreises erfolgt für hervorragende wissenschaftliche Leistungen, die entweder unmittelbar der Rechtspflege dienen oder geeignet sind, die Verkehrssicherheit zu verbessern bzw. Unfallursachen aufzuklären. Da die Bestimmungen kein Alterslimit vorsehen, kann sowohl eine Einzelleistung als auch das gesamte bisherige Schaffen ausgezeichnet werden.
In diesem Jahr fiel die Wahl des Stiftungskuratoriums einstimmig auf Herrn Prof. Dr. rer. nat. Dr. h. c. Fritz Pragst, der zu den international renommiertesten forensischen Toxikologen zählt. Trotzdem hat er seine Person nie in den Vordergrund gerückt, sondern sein Wirken stets in den Dienst einer gemeinsamen, ganzheitlichen Rechtsmedizin gestellt. Mit seiner Arbeit hat er wesentlich zum Ansehen der Forensik am Wissenschaftsstandort Berlin beigetragen.
Fritz Pragst wurde am 9. September 1941 im mecklenburgischen Stove geboren. Er hat nach dem Abitur von 1961–66 an der Humboldt-Universität sein Chemiestudium absolviert und mit einer Diplomarbeit über die „Elektrochemische Reduktion von Porphyrinen und Porphyrin-Metallkomplexen“ abgeschlossen. 1969 folgte die Dissertation über „Elektrochemische Oxidation aliphatischer Diazoverbindungen“. Von 1970–87 war Herr Pragst wissenschaftlicher Oberassistent an der Sektion Chemie der Humboldt-Universität. Nach der 1976 erfolgten Promotion B wurde ihm 1978 die Facultas docendi für organische Chemie verliehen und 1987 wurde er als Hochschuldozent für Forensische Chemie an das Institut für Gerichtliche Medizin berufen.
1987–89 belegte er ein Postgradualstudium der Toxikologischen Chemie/Medizinischen Toxikologie. 1996 wurde Fritz Pragst zum außerplanmäßigen Professor ernannt. Er leitete 17 Jahre lang (von 1989 bis 2006) die Abteilung für Toxikologische Chemie des Instituts für Rechtsmedizin der Charité. Seit 1995 ist er Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Toxikologische und Forensische Chemie und seit 2001 gehört er dem Board der Society of Hair Testing an. 2006 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Forsttechnischen Akademie St. Petersburg verliehen, 2007 der Alan Curry Award und 2009 die Jean-Servais-Stas-Medaille der GTFCh.
Fritz Pragst hat in seiner Forschung ein bemerkenswert breites Themenfeld der analytischen, klinischen und forensischen Toxikologie bearbeitet, z. T. mit Unterstützung der DFG. Dass seine wissenschaftliche Aktivität auch 4 Jahre nach dem Eintritt in den Ruhestand unvermindert anhält, belegt das Kongressheft, in dem eine neue Originalarbeit aus seiner Feder veröffentlicht ist (Rechtsmedizin 20: 251–257, 2010). Insgesamt hat Fritz Pragst über 200 wissenschaftliche Publikationen verfasst; dazu kommen mehr als 150 Vorträge und Posterdemonstrationen sowie 10 Patente.
Hier sei nur auf seine grundlegenden Beiträge zur forensischen Haaranalytik verwiesen. Exemplarisch seien die Untersuchungen über Fettsäureethylester als direkte Alkoholkonsummarker im Haar genannt. Die sich daraus ergebenden Möglichkeiten zur retrospektiven Objektivierung des Trinkverhaltens sind für die Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung. Auch die übrigen Arbeiten zu toxikologisch-analytischen Fragen, z. B. zu Cannabinoiden, dienen gleichermaßen der Rechtspflege und der Verkehrssicherheit, so dass die in den Statuten für die Preisvergabe genannten Voraussetzungen in hervorragender Weise erfüllt sind.
Die Urkunde wurde von Frau Dir’inAG Margarete Basler, der Vorstandsvorsitzenden der Konrad-Händel-Stiftung, übergeben. Anschließend hielt der Preisträger einen Kurzvortrag mit dem Titel „Zur Bedeutung der forensisch-toxikologischen Forschung in der universitären Rechtsmedizin“. Die DGRM gratuliert Herrn Prof. Pragst und wünscht ihm weiterhin viel Erfolg bei seiner wissenschaftlichen Arbeit.
Der Vorstand und das Preiskomitee der DGRM haben einmütig beschlossen, im Rahmen der 89. Jahrestagung Frau Dir’inAG Margarete Basler mit der Fritz-Strassmann-Medaille auszuzeichnen. Frau Basler ist Juristin und als solche seit langem für die baden-württembergische Justiz tätig, zuletzt als Direktorin der Amtsgerichte von Schopfheim und Bad Säckingen. Seit der Errichtung der Konrad-Händel-Stiftung im Jahr 1997 ist sie Mitglied des Kuratoriums und 2003 hat sie nach dem Tod des Stifters das verantwortungsvolle Amt der Vorstandsvorsitzenden übernommen. Seither verwaltet sie mit großer Umsicht das Stiftungsvermögen und fördert in enger Abstimmung mit den Kuratoriumsmitgliedern die ausgewählten Preisträger, aber auch konkrete Projekte und Initiativen wie die im Oktober beginnende Workshopserie „Akademische Karriere in der Rechtsmedizin“ (Rechtsmedizin 20: 298–299, 2010).
Frau Basler ist nicht nur korrespondierendes Mitglied der DGRM, sondern sie zeigt auch ihre Verbundenheit, indem sie regelmäßig an den Jahrestagungen teilnimmt und seit 2003 in der Nachfolge von Konrad Händel die Urkunden an die Preisträger überreicht. Trotz ihrer herausgehobenen beruflichen Stellung und ihrer wichtigen Leitungsfunktionen im Stiftungsvorstand hat Frau Basler für alle Probleme ein offenes Ohr. Wir schätzen an ihr neben der hohen fachlichen Kompetenz ganz besonders ihre Hilfsbereitschaft und ihre persönliche Bescheidenheit, die auch dem Stifter zueigen war.
Konrad Händel wurde vor 100 Jahren in Rixdorf, das heute zu Berlin-Neukölln gehört, geboren (Rechtsmedizin 20: 59–61, 2010). Er hat als Student der damaligen Friedrich-Wilhelms-Universität durch Fritz Strassmann, Paul Fraenckel und Kurt Strauch die gerichtliche Medizin kennen gelernt und ist ihr lebenslang treu geblieben. Die DGRM dankt Frau Basler, dass Sie das Lebenswerk Konrad Händels fortführt, indem sie mithilfe der Stiftung die rechtsmedizinische Forschung nachhaltig unterstützt. In der zuversichtlichen Hoffnung, dass dies noch sehr lange so bleiben möge, gratulieren wir zur hochverdienten Auszeichnung.
Traditionsgemäß wurde die Eröffnungssitzung der 89. Jahrestagung mit der Verleihung des Promotionspreises abgeschlossen. Damit will die Fachgesellschaft zum Ausdruck bringen, dass die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ein zentrales Anliegen ist. Das Preiskomitee hat sich heuer einstimmig für Herrn Dr. Christoph Birngruber entschieden.
Christoph Birngruber wurde 1982 in Rothenburg ob der Tauber geboren. Nach dem Besuch des Gymnasiums in Bad Windsheim studierte er von 2001–2006 Humanmedizin an der Gießener Justus-Liebig-Universität, unterbrochen durch eine Famulatur in Togo und ein PJ-Tertial in Südafrika. Schon während seiner Ausbildung war Herr Birngruber mehrere Monate als studentische Hilfskraft in der Rechtsmedizin tätig. Von Dezember 2008 bis Mai 2009 arbeitete er als Assistenzarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie in Gießen. Seit Juni 2009 ist Herr Birngruber wissenschaftlicher Angestellter am Institut für Rechtsmedizin in Gießen. Seine Dissertation wurde von Herrn Prof. Verhoff betreut. Sie trägt den Titel „Forensische Haaruntersuchung mittels Spectral Imaging“ und wurde mit dem Kalkül „magna cum laude“ bewertet. Darüber hinaus ist Herr Birngruber bereits als Vortragender und als Autor von mehreren Zeitschriftenartikeln wissenschaftlich aktiv geworden. Die DGRM beglückwünscht Herrn Dr. Birngruber zu seinen vielversprechenden Leistungen.