Sie finden hier Informationen über die Arbeitsgemeinschaft, können Kontakt zu den Mitgliedern aufnehmen, die Inhalte der letzten AG-Treffen nachlesen oder die Empfehlungen dieser Arbeitsgemeinschaft zur Altersdiagnostik herunterladen.
Im Rahmen einer Masterarbeit hat Prof. Dr. med. A. Schmeling die aktuelle medizinethische Debatte über forensische Altersdiagnostik bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen analysiert. Eine leicht bearbeitete Version der Masterarbeit finden Sie hier.
In einem Aufsatz hat Dr. med. Dr. phil. E. Rudolf die Stellungnahme der Ärzteorganisation IPPNW, des Bundesverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sowie des Deutschen Kinderhilfswerks „Fachverbände lehnen Unionsvorschläge zur ‚Altersfeststellung‘ ab“ vom 13.12.2017 kommentiert. Diesen Aufsatz finden Sie hier.
Die Zentrale Ethikkommission (ZEKO) bei der Bundesärztekammer hat am 30.09.2016 eine Stellungnahme zur medizinischen Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen veröffentlicht. Die Antwort des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin finden Sie hier.
Prof. Dr. med. A. Schmeling und Dr. med. Dr. phil. E. Rudolf, die in der ZEKO-Stellungnahme als externe Sachverständige aufgeführt werden, haben sich in einem Leserbrief an das Deutsche Ärzteblatt von der Einschätzung der ZEKO zur Validität der AGFAD-Methodik distanziert.
Prof. Dr. iur. G. Kirchhoff hat die ZEKO-Stellungnahme aus juristischer Sicht kommentiert. Als Verfasser des Juris-Praxiskommentars SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe (Hrsg. Schlegel/Voelzke) zum § 42f SGB VIII ist Prof. Kirchhoff ausgewiesener juristischer Experte zur Altersfeststellung bei unbegleiteten jungen Ausländern. Seinen Kommentar zur ZEKO-Stellungnahme finden Sie hier.
Im Kontext der ZEKO-Stellungnahme ist auch die aktuelle Debatte in Schweden von Relevanz. Im Auftrag des schwedischen Zentralamts des Gesundheits- und Sozialwesens haben L. Sandman, Professor für Gesundheits- und medizinische Ethik an der Universität Linköping, L. Furberg, Lektorin für medizinische Ethik an der Universität Uppsala, sowie E. Malmqvist, Dozent für medizinische Ethik an der Universität Linköping eine ethische Analyse zur Altersbeurteilung im Rahmen des Asylverfahrens durchgeführt, deren Schlussfolgerungen sich in bemerkenswerter Weise von denen der ZEKO unterscheiden. Eine deutsche Übersetzung dieser schwedischen Ethikanalyse finden Sie hier. Schließlich sei auf eine vom schwedischen Staatlichen Ausschuss für soziale und medizinische Auswertung durchgeführte Literaturrecherche verwiesen, die zu dem Ergebnis kommt, dass es offenbar keine evidenzbasierten Referenzstudien für psychosoziale bzw. sozialpädagogische Altersschätzungen gibt.
PDF Die ZEKO-Stellungnahme aus juristischer Sicht Kommentar von Prof. Dr. iur. G. Kirchhoff
PDF Entstehung und Entwicklung der ZEKO-Stellungnahme Aufsatz von Dr. med. Dr. phil. E. Rudolf
Im Zusammenhang mit dem neuen § 42f SGB VIII haben die kinder- und jugendpsychiatrische Fachgesellschaft sowie die Fachverbände DGKJP, BKJPP und BAG KJPP eine gemeinsame Stellungnahme zu Methoden der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen abgegeben. In einem offenen Brief antwortet Herr Dr. Dr. Ernst Rudolf auf diese Stellungnahme.
Einen Aufsatz, der die Herkunft von in der aktuellen Diskussion wiederholt vorgetragenen unzutreffenden Behauptungen zur Altersdiagnostik bei unbegleiteten fraglich minderjährigen Flüchtlingen am Beispiel zweier Beiträge der ZDF-Sendereihe Frontal21 analysiert und ihnen die tatsächliche Faktenlage gegenüberstellt, finden Sie hier.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte um die Altersdiagnostik bei unbegleiteten fraglich minderjährigen Flüchtlingen haben Kritiker der evidenzbasierten Altersdiagnostik am 06. und 07. Juni 2015 in Berlin eine internationale Fachkonferenz mit dem Titel „Best Practice for Young Refugees“ veranstaltet. Einen ausführlichen Tagungsbericht finden Sie hier.