Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
die Arbeitsgemeinschaft Klinische Rechtsmedizin beschäftigt sich mit sämtlichen Aspekten der forensischen Untersuchung und Begutachtung Lebender aller Altersgruppen bei körperlicher und sexualisierter Gewalt.
Die langjährige Erfahrung vieler Institute in der niederschwelligen Gewaltopferversorgung generell, aber auch in der Leitung größerer Projekte zur Etablierung von lokalen Versorgungsstrukturen, begründet die ausgewiesene Expertise der Rechtsmedizin und unterstreicht ihre Bedeutung für die Gesundheitsversorgung.
In der Arbeitsgruppe sollen fachliche Standards für die Gewaltopferversorgung erarbeitet werden. Aktuell steht die Analyse von bestehenden Best Practice Modellen zur Gewaltopferversorgung im Fokus.
Die Arbeitsgruppe trifft sich mindestens einmal jährlich im Rahmen der Jahrestagung unserer Fachgesellschaft. Die Sitzungen sind öffentlich. Aktuelle Informationen dazu erfolgen jeweils mit dem Programm der Jahrestagung. Über weitere Treffen wird im Bedarfsfall entschieden.
Eingeladen zur Mitarbeit sind alle Personen, die sich besonders in der klinischen Rechtsmedizin an einem rechtsmedizinischen Institut engagieren. Bei Interesse zur Mitarbeit melden Sie sich gerne per Email.
Leitung:
Dr. med. Nadine Wilke-Schalhorst (Oberärztin Institut für Rechtsmedizin UKSH, Campus Lübeck)
nadine.wilke-schalhorst@uksh.de
Prof. Dr. med. Tanja Germerott (Direktorin Institut für Rechtsmedizin Mainz)
germerott@uni-mainz.de
Wir freuen uns auf ein großes Interesse und eine engagierte Teilnahme!
MfG
Nadine Wilke