DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN

Institut für Rechtsmedizin Köln

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Direktor: Prof. Dr. Markus A. Rothschild

Aktuelles aus dem Institut Köln

Nachruf Prof. Dr. med. Michael Staak

Michael Staak wurde am 22.03.1933 in Conow/Mecklenburg geboren. Er studierte Humanmedizin an der Universität Hamburg, wo er 1958 die Approbation erhielt. 1959 promovierte er am Physiologisch-Chemischen Institut und war dort bis 1961 als Medizinalassistent beschäftigt. Anschließend arbeitete er in der Chirurgischen Universitätsklinik Basel und von 1962 bis 1964 an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Zürich. Seine Facharztausbildung erfolgte von 1964 bis 1967 am Institut für Gerichtliche und Soziale Medizin in Kiel bei Hallermann und von 1967 bis 1970 am Institut für Rechtsmedizin in Frankfurt a.M. bei Gerchow, wo er sich 1970 habilitierte. Nachfolgend war er als Universitätsdozent und C3-Professor am Institut für Gerichtliche Medizin in Tübingen tätig. 1980 wurde er auf den Lehrstuhl für Rechtsmedizin an die Universität zu Köln berufen, wo er das Institut bis 2002 (die letzten 4 Jahre als Kommissarius) leitete. Innerhalb der akademischen Selbstverwaltung engagierte er sich als Senator der Universität zu Köln (1982 bis 1983), Dekan der Medizinischen Fakultät (1983 bis 1984), Prodekan (1984 bis 1985). Von 1985 bis 1986 war Staak Rektor der Universität zu Köln und von 1986 bis 1990 Prorektor für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Staak leitete ab 1992 über seine Emeritierung hinaus die Ethikkommission der Medizinischen Fakultät.

1968 gründete Staak zusammen mit Rasch (Berlin) und Wille (Kiel) den Arbeitskreis "Forensische Psychopathologie" der DGRM. 1990 richtete er zusammen mit Nagano (Kanazawa)/Japan das 1. Deutsch-Japanische Symposion "Advances in Legal Medicine" aus. Von 1992 bis 2002 war er Vorsitzender des Fachausschusses für Dopinganalytik und spezielle Biochemie und stellvertretender Vorsitzender des Beirates "Medizin, Biologie, Dopinganalytik" im Bundesinstitut für Sportwissenschaften in Köln. 1996 wählte man ihn zum Mitglied der Akademie gemeinnütziger Wissenschaften zu Erfurt, 1997 zum Mitglied der New York Academy of Sciences und 1998 zum Fellow of The Royal Society of Medicine in London. Zudem war er Mitglied in zahlreichen weiteren wissenschaftlichen Gesellschaften.

Die Schwerpunkte seiner Arbeiten lagen in den Bereichen Forensische Toxikologie, Forensische Serologie, Verkehrsmedizin sowie Arztrecht und ärztliche Ethik. Er analysiert zahlreiche Betäubungsmittel in ihrer Dosis-Wirkungs-Beziehung, untersuchte Arzneimittelwirkungen und –nebenwirkungen im Hinblick auf Todesursachen, Verkehrstüchtigkeit, abnorme Alkoholreaktionen sowie Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln und Alkohol. Im Rahmen der Todeszeitbestimmung beschäftigt er sich mit frühen postmortalen Gewebsveränderungen. Er analysierte Einflussfaktoren auf die Verkehrssicherheit wie Medikamente, Krankheit, Alter, Handybenutzung u.a. Schließlich bearbeitet er im Zusammenhang mit dem Humanexperiment Fragen und Probleme der Arzneimittelprüfung, der Patientenaufklärung, der ärztlichen Sorgfaltspflicht sowie historische Entwicklungen.

Staak war ein engagierter Rechtsmediziner und Wissenschaftler. Er vertrat das Fach innerhalb und außerhalb der Universität mit großer Leidenschaft und Verve. Mit großem Geschick engagierte er sich in der universitären Selbstverwaltung, was auch dem Fach selbst zu großer Beachtung verhalf. Auch wenn er für die Strafverfolgungsbehörden ein zuverlässiger Ansprechpartner war, ließ er sich als objektiver Gutachter nicht verbiegen und musste dafür einigen Widerstand hinnehmen. Bis zuletzt blieb er dem Institut und der Fakultät eng verbunden und interessierte sich für die Entwicklung des Faches. Michael Staak starb am 30.01.2019 in Köln.

M. A. Rothschild (Köln)

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