DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN

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Leiter: Prof. Dr. Benno Hartung

Aktuelles aus dem Institut Essen

Stellungnahme: Forensische Altersdiagnostik bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Vor dem Hintergrund aktueller Debatten über Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden nachfolgende Erläuterungen zu den Möglichkeiten der forensischen Altersdiagnostik gegeben.

Ziel der forensischen Altersdiagnostik ist nicht eine tag- oder monatsgenaue Altersbestimmung, sondern der Nachweis des Überschreitens juristisch relevanter Altersgrenzen (z.B. 14 Jahre, 18 Jahre, 21 Jahre) mit einem bestimmten Beweismaß.

Mit den derzeit verfügbaren Methoden der forensischen Altersdiagnostik ist der zweifelsfreie Nachweis der Vollendung des 18. Lebensjahrs bei unbegleiteten und fraglich minderjährigen Flüchtlingen möglich. Hierfür ist ein dreistufiges Verfahren erforderlich.

Auf der ersten Stufe erfolgt eine körperliche Untersuchung mit einer Anamneseerhebung. Hierbei wird geklärt, ob entwicklungsbeschleunigende Krankheiten oder Medikationen vorliegen. Diese könnten dazu führen, dass Fehleinschätzungen resultieren. Werden keine Auffälligkeiten festgestellt und liegt eine Rechtsgrundlage für Röntgenuntersuchungen ohne medizinische Indikation vor, werden auf der zweiten Stufe die linke Hand und die Kieferregion geröntgt. Auf der Röntgenaufnahme der Kieferregion wird insbesondere die Weisheitszahnmineralisation beurteilt. Sind sowohl die Handskelettentwicklung als auch die Weisheitszahnmineralisation abgeschlossen, kann man Volljährigkeit noch nicht zweifelsfrei nachweisen, da bei Frühentwicklern beide Entwicklungssysteme vor Vollendung des 18. Lebensjahres ausgereift sein können. Deshalb ist bei abgeschlossener Handskelettentwicklung die dritte Stufe anzuschließen, und das ist eine CT-Untersuchung der Schlüsselbeine. Die Schlüsselbeine sind deshalb von großer Bedeutung für die Altersdiagnostik, weil das die Knochen des menschlichen Skeletts sind, deren Wachstumsfugen sich als Letzte schließen. Wenn ein höheres Entwicklungsstadium der Schlüsselbeinverknöcherung vorliegt, ist die Vollendung des 18. Lebensjahres zweifelsfrei nachgewiesen.

Die Strahlendosis der für die Altersdiagnostik erforderlichen Röntgenuntersuchungen liegt im Bereich natürlicher und zivilisatorischer Strahlenexpositionen (z.B. einer Flugreise), so dass ein Nachteil für die Gesundheit der untersuchten Personen nicht zu befürchten ist.
Methoden der Altersdiagnostik, die sich auf DNA-Veränderungen (DNA-Methylierung, „epigenetische Uhr“) stützen, werden derzeit intensiv beforscht. Sie sind für forensische Fragestellungen allerdings noch nicht ausreichend validiert.

Der Vorstand der DGRM

 

Hier finden Sie die Stellungnahme als Download.

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