DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN

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Aktuelles aus dem Institut Essen

Konrad-Händel-Stiftungspreis für Rechtsmedizin

Wie in den vergangenen Jahren auch wurde während der Eröffnungsveranstaltung der Jahrestagung der DGRM, die in diesem Jahr gemeinsam mit dem International Symposium Advances in Legal Medicine in Düsseldorf stattfand, der Konrad-Händel-Preis für Rechtsmedizin vergeben. Nach seiner Zweckbestimmung soll der Konrad-Händel-Stiftungspreis u. a. für wissenschaftliche Leistungen mit unmittelbarer Bedeutung für die Rechtspflege verliehen werden. So sind seit der ersten Preisverleihung im Jahr 1997 namhafte Vertreter aus nahezu allen Teilbereichen des Faches Rechtsmedizin ausgezeichnet worden.

In diesem Jahr hat das Stiftungskuratorium entschieden, zwei Persönlichkeiten für ihre wissenschaftlichen Arbeiten zu ehren. Es handelt sich um Herrn PD Dr. Sven Anders aus Hamburg und Herrn PD Dr. Benno Hartung aus Düsseldorf.  
Frau Direktorin Basler, die Vorstandsvorsitzende der Konrad-Händel-Stiftung, übererreichte die Urkunden persönlich und gratulierte den Preisträgern.

PD Dr. Anders wurde 1970 in Hamburg geboren. Nach dem Abitur studierte er Medizin an der Universität Hamburg. Im Jahr 2000 schloss er sein Studium erfolgreich ab und legte im selben Jahr seine Dissertationsarbeit zum Thema “Loss of heterozygosity in carcinomas of the endometrium”. Auch im Jahr 2000 begann Dr. Anders seine Tätigkeit am Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg und schloss 2006 die Weiterbildung zum Arzt für Rechtsmedizin erfolgreich ab. Neben seiner ärztlichen Tätigkeit absolvierte er ein Masterstudium und wurde im Jahr 2011 Master of Medical Education. Zwei Jahre später legte er seine Habilitationsschrift vor und wurde zum Oberarzt am Institut für Rechtsmedizin in Hamburg ernannt. Der Titel seiner Habilitationsschrift lautet „Neubewertung von rechtsmedizinisch relevanten Befunden im frühpostmortalen Intervall und ihre Bedeutung für die rechtsmedizinische Todeszeitbestimmung und Tatortarbeit“.

Den Konrad-Händel-Preis erhielt Herr Dr. Anders für seine Untersuchungen zur Todeszeitbestimmung. Er überprüfte vor allem nicht-temperaturbasierte Methoden der Todeszeitbestimmung, insbesondere die supravitalen Muskelreaktionen. Für einige dieser Parameter konnte er lang bestehende Postulate bestätigen und nicht ausreichend validierte Daten ergänzen, um somit eine moderne wissenschaftliche Basis für die Anwendung dieser Methoden in der Praxis zu schaffen. Außerdem entwickelte und validierte er Messmethoden, die in der täglichen Arbeit erfolgreich eingesetzt werden können. Seine wissenschaftlichen Arbeiten haben somit einen direkten Einfluss auf die Rechtspflege und Rechtssicherheit in unserem Land.

Der zweite Preisträger, PD Dr. Hartung, wurde 1977 in Erlangen geboren. Er studierte nach dem Abitur an der Philipps-Universität Marburg und an der Technischen Universität München Medizin. Im Jahr 2004 begann er seine ärztliche Tätigkeit zunächst am Institut für Pathologie der Ludwig-Maximilians-Universität in München. Im selben Jahr konnte er seine Dissertationsarbeit zum Thema “Cochrane Metaanalysen zu den Antipsychotika Benperidol, Perazin und Perphenazin bei der Behandlung schizophrener Psychosen“ vorlegen und wurde promoviert. In den Jahren von 2005 bis 2007 arbeitete er in einer chirurgischen, später psychiatrischen Abteilung in der Schweiz. Im Jahr 2007 wechselte Dr. Hartung zum Institut für Rechtsmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. In Jahr 2011 schloss er erfolgreich seine Facharztausbildung ab.

Im Zentrum seiner wissenschaftlichen Arbeit steht die Verkehrsmedizin. Dr. Hartung beschäftigte sich insbesondere mit den Auswirkungen von Cannabis- und Alkoholkonsum auf die Fahrsicherheit von Radfahrern.  Er führte eine Vielzahl an experimentellen Untersuchungen durch und wies nach, wie die beiden Substanzen die psycho-physische Leistungsfähigkeit von Versuchspersonen beeinflussen. Er konnte nachweisen, dass es keine guten Argumente gibt, die aktuelle Grenze der absoluten Fahrunsicherheit für Radfahrer unter eine Blutalkoholkonzentration von 1,6mg/g zu reduzieren. Gleichzeitig bestätigten seine Experimente, dass es nicht möglich ist, einen ähnlichen Grenzwert für eine Cannabis-Konzentration zu begründen. Durch seine Arbeiten erweiterte Dr. Hartung unser Wissen zur Fahrunsicherheit von Radfahrern und etablierte wissenschaftlich begründete Daten mit erheblicher Bedeutung für die verkehrsmedizinische Begutachtung. Im Jahr 2016 schloss er seine Habilitation ab und erhielt die Venia legend für das Fach Rechtsmedizin. Der Titel seiner Habilitationsschrift lautet “Zur Fahrsicherheit alkohol- und cannabisintoxikierter Fahrradfahrer”.

Die Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin gratulieren den Preisträgern.

Thomas Bajanowski, Essen

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