DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR RECHTSMEDIZIN

Die DGRM

In der Sektion für Gerichtliche Medizin der 76. Vollversammlung Deutscher Naturforscher und Ärzte zu Breslau 1904 wurde die Gründung der Deutschen Gesellschaft für Gerichtliche Medizin beschlossen. Zweck der Gesellschaft sollte satzungsgemäß sein: Ein Mittelpunkt für gemeinsame wissenschaftliche Arbeiten zu bilden und zu einer persönlichen Vereinigung der Fachgenossen beizutragen. Die Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin (DGRM), die an vielen Schnittstellen zwischen Medizin und Recht tätig ist blickt auf eine über 100jährige wechselvolle Geschichte zurück, die in einer Festschrift (100 Jahre Deutsche Gesellschaft für Gerichtliche Medizin / Rechtsmedizin, B. Madea (Hrsg)) dokumentiert ist.

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